Worin wir begleiten

Schwangerschaftsbetreuung und -vorsorge
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
Hausgeburten
Wochenbettbetreuung
Hilfe bei Fehl- und Totgeburten
Die Arbeit der Hebamme ist eine Kassenleistung. Sie wird nach Hebammengebührenverordnung § 134 a SGB V über die Krankenkasse abgerechnet. Von der Rufbereitschaftspauschale erfolgt je nach Krankenkasse eine Teilerstattung bei Haus- und Beleggeburten.